Ohne Worte

Diesen Beitrag möchte ich einfach nur empfehlen. Ganz besonders den Verantwortlichen bei der Stadt Duisburg.

Starker Anfang … schwaches Ende

Aus einer E-Mail:

„ich benötige dringend einen Rechtsanwalt … Es geht um einen Streitwert von 95 000,- Euro …“

Hört sich interessant an.

„Ich habe keinen Anwalt und habe auch kein Geld mir eins zu leisten … Ich habe keinen Geld um ihre Kosten abzusichern einzige Hoffnung ist die PKH.“

Die wird es aber nicht geben, denn die ganze Sache ist ziemlich konfus und die Erfolgsaussichten tendieren gegen Null. Und allein zur Begründung des PKH-Antrages dürfte ein Zeitaufwand von mindestens 2 Stunden realistisch sein.

Schade eigentlich.

Die BILD berichtet

Im Blog des Kollegen Nebgen las ich gerade einen Beitrag, der sich mit einem Urteil des LG Neuruppin befasst, welches angeblich einem Polizeibeamten bei der Strafzumessung zugute hielt, dass er „als Polizeibeamter … besonders haftempfindlich (wäre), da er mit denen im Knast sitzt, die er sonst bekämpft.“

Dem Kollegen reichte das, um dem Gericht „unendlichen Zynismus“ zu bescheinigen.

Sorry, Herr Kollege: Aber allein auf der Grundlage von „Die Bild berichtet …“ und „Laut BILD hat das Gericht …“ zu einer solchen Beurteilung zu kommen, zeugt von Naivität. Das gilt umso mehr, als sich diese „Zeitung“ noch nicht einmal auf ein schriftliches Urteil stützt, sondern nur von einer mündlichen Urteilsverkündung berichtet. Was vom Wahrheitsgehalt solcher Berichte in diesem Blatt zu halten ist, dürfte allgemein bekannt sein. Was und warum das LG Neuruppin wirklich entschieden hat steht ganz sicher nicht in der BLÖD BILD.

Aber vielleicht wollte der Kollege damit ja auch nur einen Blogbeitrag wie diesen provozieren.

Nachfrage

Ein Mandant hat meine Rechnung nicht bezahlt. Auf Mahnungen und Mandatsniederlegung wurde einfach nicht mehr reagiert. Also habe ich das gerichtliche Mahnverfahren betrieben und einen Vollstreckungsbescheid erwirkt. Netterweise hatte er mir Vollmacht und Mandatsvereinbarung von seinem Arbeitsplatz aus gefaxt. 

Dank Google wurden Name, Anschrift und Telefonnummer des Arbeitgebers schnell ermittelt. Kurze telefonische Nachfrage dort: „Guten Tag, arbeitet Herr XY noch bei Ihnen?“ „Ja, tut er.“ „Danke schön, auf wiederhören.“

Nun läuft die Lohnpfändung. Die ursprüngliche Rechnungsforderung hat sich beträchtlich erhöht – und den Arbeitgeber wird es auch nicht freuen, dass er als Drittschuldner nun entsprechenden Aufwand hat.

Halb so schlimm

Gestern ist bekanntlich das seltsamerweise völlig unbeliebte Team der Italiener bei der WM in Südafrika als Gruppenletzter bereits in der Vorrunde ausgeschieden. Das hat aus völlig unverständlichen Gründen viele Fußballfans im In- und Ausland sehr erfreut und manche fragen sich sogar, ob denn der Winter schon wieder zurückgekehrt ist, weil die Schwalben schon wieder gen Italien ziehen.

Solchen Bösartigkeiten möchte sich der Autor natürlich gerne nicht anschließen. Ihn erreichte nämlich der Hilferuf einer Kollegin: „Ich bin Viertelitalienerin, ich habe auch Gefühle! ;-)

Dann, liebe Kollegin, hat Deine Mannschaft natürlich gestern nur mit 3/4 zu 2/4 gegen die Underdogs aus der Slowakei versagt – es ist also alles nur viertel halb so schlimm. Und in vier Jahren darf Italien ja bestimmt wieder mitspielen – sie trainieren ja schon dafür.

Gekauft

„Ich bin sicher, dass sie das Spiel gegen die Slowakei gekauft haben.“

Na, das war ja dann mal eine lohnende Investition, Herr Bossi.

Tschüß, Italia, und guten Heimflug!

Ich bestell’ mir dann jetzt mal ‘ne leckere Pizza … :-)

Schlagfertigkeit

Schön ist es nicht, wenn der Mandant von einem Rüpel im Straßenverkehr mehrfach ins Gesicht geschlagen wird, einen Nasenbeinbruch, eine Absplitterung an Zähnen sowie Prellungen am Kopf und am Kinn erleidet.

Schön ist es auch nicht, wenn der Angreifer dann zwar strafrechtlich verurteilt wird, der Mandant aber auf den Kosten für Rettungswagen und Ärzte sitzen bleiben soll.

Um so schöner ist es dann aber, wenn das Gericht dann ein Schmerzensgeld für angemessen erachtet, dass 100% über dem im Klageantrag geltend gemachten Mindestbetrag liegt.

Schlagfertigkeit kann ganz schön teuer werden.

Liebes Amtsgericht Köln!

Fristen sind eine schöne Sache. Ganz besonders wenn sie dem Mandanten die Möglichkeit an die Hand geben, den Anwalt in Regress zu nehmen, wenn er eine solche Frist versäumt. Zur Fristwahrung reicht aber in der Regel ja ein Fax am Tag des Fristablaufes. Nicht so bei Euch, liebes Amtsgericht Köln. Denn da reagieren die Fax-Geräte wahlweise mit einem Besetzzeichen – oder einem Dauer-Freizeichen. Angenommen werden Faxe aber nur in seltenen Ausnahmefällen.

Es mag ja sein, dass die Finanznot der Gerichte sehr hoch ist. Aber andere Amtsgerichte bekommen das doch auch hin. Okay, das Amtsgericht München dilettiert auf dem Gebiete auch.

So schwer kann es doch nun wirklich nicht sein, ein paar funktionierende Faxgeräte bereit zu stellen. Dann müssten sich die Richter auch nicht so oft mit Wiedereinsetzungsanträgen herumschlagen. Und die Geschäftsstellen-Damen müssten nicht ständig telefonisch nachfragen, wo das letzte Empfangsbekenntnis wieder bleibt. Denn die verschicke ich grundsätzlich nur per Fax.

Wofür bekommt Ihr eigentlich Gerichtskosten?

BGH: Zur Verwendung von Mietspiegeln bei Mieterhöhungen

Der Bundesgerichtshof hat heute über eine Mieterhöhungsklage entschieden, bei der der Vermieter sein Verlangen auf einen für die Nachbarstadt erstellten Mietspiegel gestützt hat, der von dem örtlichen Mieterverein, dem örtlichen Haus- und Gründeigentümerverein sowie dem Bürgermeisteramt gemeinsam erstellt worden ist.

Der Beklagte ist Mieter einer Wohnung des Klägers in Backnang. Mit der Klage verlangt der Vermieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung um 76,69 € monatlich. Der Berechnung der Mieterhöhung hat der Vermieter den Mietspiegel der Nachbarstadt Schorndorf zugrunde gelegt und dies damit begründet, dass es sich dabei um eine mit Backnang vergleichbare Gemeinde handele. Das Amtsgericht hat der Klage nach Einholung eines Sachverständigengutachtens und unter Verwertung des Mietspiegels für Schorndorf stattgegeben. Das Landgericht hat die Berufung des Mieters zurückgewiesen.

Die dagegen gerichtete Revision des Mieters hatte keinen Erfolg. Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Vermieter sein Mieterhöhungsverlangen ordnungsgemäß nach § 558a BGB* begründet hat. Die Bezugnahme auf den Mietspiegel der Nachbarstadt Schorndorf war ausreichend, weil für die Stadt Backnang kein Mietspiegel erstellt worden ist und weil beide Städte, wie der Sachverständige ausgeführt hat, unter anderem im Hinblick auf das Mietniveau vergleichbar sind.

Der Bundesgerichtshof hat weiter entschieden, dass auch nach Einführung des qualifizierten Mietspiegels (§ 558d*** BGB) durch das Mietrechtsreformgesetz vom 19. Juni 2001 ein einfacher Mietspiegel (§ 558c BGB**) alleinige Grundlage der dem Gericht obliegenden Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete sein kann. Zwar kommt dem einfachen Mietspiegel nicht die dem qualifizierten Mietspiegel vorbehaltene gesetzliche Vermutungswirkung dahingehend zu, dass die im Mietspiegel genannten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete zutreffend wiedergeben (§ 558d Abs. 3 BGB). Der einfache Mietspiegel stellt aber ein Indiz für diese Annahme dar. Das gilt auch dann, wenn der einfache Mietspiegel, wie im entschiedenen Fall, nicht von der Gemeinde, sondern gemeinsam von Interessenvertretern der Mieter und Vermieter erstellt wurde. Ob diese Indizwirkung im Einzelfall zum Nachweis der Ortsüblichkeit der verlangten Miete ausreicht, hängt davon ab, welche Einwendungen der Mieter gegen den Erkenntniswert des Mietspiegels erhebt. Trägt er etwa substantiiert vor, den Verfassern habe es an der erforderlichen Sachkunde gefehlt oder sie hätten sich von sachfremden Erwägungen leiten lassen oder unzureichendes Datenmaterial verwendet, muss das Gericht dem nachgehen. Bleiben danach Zweifel an der Verlässlichkeit des Mietspiegels, so ist die Indizwirkung erschüttert. Der Vermieter muss dann anderweit Beweis für seine Behauptung antreten, die von ihm verlangte Miete liege innerhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Im entschiedenen Fall hat der Mieter jedoch keine Einwendungen erhoben, durch die die Indizwirkung des – einfachen – Mietspiegels für Schorndorf erschüttert worden ist. Das Landgericht hat sich somit zu Recht auf diesen Mietspiegel gestützt und die Ortsüblichkeit der vom Vermieter verlangten Miete festgestellt.

Urteil vom 16. Juni 2010 – VIII ZR 99/09

PM des BGH vom 16.06.2010

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Ach wie schön

Ach wie schön war doch 2006 die WM im eigenen Land:

Es wurde zuweilen sehr guter Fußball gespielt und die Stimmung in den Stadien war einzigartig, auch wenn die WM leider schon Samstags endete und man sich an das Finale nur noch wegen der unvergessenen Heldentat Zidanes gerne erinnert.

Und heute? Der gezeigte Fußball ist grottenschlecht, einzig die deutsche Mannschaft konnte bisher überzeugen – aber gegen einen Gegner wie Australien war das auch nicht wirklich schwer.

Und die Stimmung in den Stadien? Findet nicht statt oder wird von den Vuvuzela-Idioten gnadenlos weggetrötet. Diese WM wird als langweiligstes Turnier seit langem in die Fußball-Geschichte eingehen.

Was bleibt? Die Vorfreude auf die WM 2014 in Brasilien und den Bundesligastart am 20. August.

Und vielleicht holt sich Deutschland ja doch den Weltmeistertitel. Sonst will ihn ja anscheinend keiner.